Benutzerkreis Die Bibliothek Kerzers wird von der Gemeinde und vom Bibliotheksverein getragen. Sie steht während den Öffnungszeiten allen Interessierten zur Verfügung.
Einschreibung Wer sich in der Bibliothek einschreibt, erhält einen persönlichen, zeitlich unbefristeten Benutzerausweis und anerkennt die Benutzerordnung. Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe vorzuweisen. Namens- und Adressänderungen sind der Bibliothek sofort zu melden.
GEBÜHREN
Mitgliederbeitrag / Jahresgebühr Die Jahresgebühr berechtigt zum Bezug einer unbeschränkten Anzahl von Büchern.
Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre Einzelmitglied Ehepaare
gratis CHF 40.00 CHF 60.00
Lesekarte Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit, eine Lesekarte zu beziehen.
Lesekarte für 20 Bücher
CHF 20.00
CD-ROM / DVD / Hörbücher Die CD-ROM-, DVD- und Hörbuchausleihe ist im Mitgliederbeitrag und in der Lesekarte nicht inbegriffen.
Gebühr pro Medium Karte für 11 Nonbooks
Ersatz eines Benutzerausweises
CHF 3.00 CHF 30.00
CHF 5.00
Mahnungen Nach Ablauf der Ausleihfrist wird kostenpflichtig wie folgt gemahnt:
1. Rückruf 2. Rückruf 3. Rückruf
CHF 3.00 CHF 6.00 CHF 10.00
Bleiben die Rückrufe erfolglos, so werden die ausstehenden Medien in Rechnung gestellt.
AUSLEIHE
Ausleihfristen
Bücher und Zeitschriften Hörbücher CD-ROM / DVD
1 Monat 1 Monat 14 Tage
Bücher und Zeitschriften können bei Bedarf telefonisch oder schriftlich um einen Monat verlängert werden - vorausgesetzt es liegt keine Reservation vor.
CD-ROM's, DVD's und Hörbücher können nur bei persönlicher Vorsprache und erneuter Bezahlung der Ausleihgebühr verlängert werden.
Medienbegrenzung Pro Benutzerausweis können maximal 3 Bücher und 3 Nonbooks gleichzeitig ausgeliehen werden.
Beschädigte Medien Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Die BenutzerInnen werden im eigenen Interesse gebeten, beim Empfangen der Medien vorhandene Schäden oder Mängel zu melden, da sie sonst bei der Rückgabe für diese verantwortlich gemacht werden können. Für beschädigte oder verlorene Medien ist Ersatz zu leisten, zuzüglich CHF 6.00 Aufarbeitungsgebühr.
BenutzerInnen, welche diese Bestimmungen nicht beachten oder wiederholt verletzen, können von der Benutzung zeitweise oder ganz ausgeschlossen werden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen der Benutzerordnung können durch Aushang bekannt gegeben werden.
Die Benutzerordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft und ersetzt alle früheren.